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	<title>Vermietung Archive - CLAASHEN IMMOBILIEN</title>
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	<description>Ihr Immobilienmakler in Norden - Ostfriesland</description>
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		<title>WIR WURDEN AUSGEZEICHNET</title>
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		<pubDate>Mon, 15 Mar 2021 15:08:28 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[BLOG]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Auch in diesem Jahr dürfen wir uns ImmScout24PremiumParnter nennen. Und damit nicht genug: Auch immowelt zeichnet uns als Platin Partner aus. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://claashen.de/wir-wurden-ausgezeichnet/">WIR WURDEN AUSGEZEICHNET</a> erschien zuerst auf <a href="https://claashen.de">CLAASHEN IMMOBILIEN</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Auch in diesem Jahr dürfen wir uns <b>ImmoScout24 PremiumPartner</b> nennen. Warum? Weil wir eine außergewöhnlich gute Kundenzufriedenheit im Vergleich zum Wettbewerb haben. Damit gehören wir zu den besten 13% bei Immobilienscout24. Kriterien für die Auszeichnung sind u.a. langjährige Erfahrung am Markt und eine überdurchschnittliche Bewertung durch Verkäufer, Vermieter und Interessenten. Dafür sagen wir DANKE. Danke für Ihr Vertrauen in uns und das Sie dieses Vertrauen nach außen zeigen. Wir freuen uns auf ein weiteres, vertrauensvolles Jahr.</p>
<p>Doch damit nicht genug: Auch von immowelt wurden wir als <b>Platin Partner</b> ausgezeichnet. Und damit blicken wir auf zehn Jahre Partnerschaft, vertrauensvolle Zusammenarbeit und Vermarktungserfolge.</p>
<p>Schauen Sie doch mal bei unserem Leistungsportfolio <a href="https://claashen.de/verkaufen/">Verkauf </a>oder <a href="https://claashen.de/vermieten/">Vermietung </a>vorbei und überzeugen Sie sich selbst.</p>
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		<title>FALLSTRICKE BEIM MIETVERTRAG</title>
		<link>https://claashen.de/fallstricke-beim-mietvertrag/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[CIdeitmer]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 19 Feb 2021 10:55:26 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[BLOG]]></category>
		<category><![CDATA[Fallstricke]]></category>
		<category><![CDATA[Klausel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Sie haben die perfekte Wohnung bzw. das perfekte Haus zur Miete gefunden oder anders herum den perfekten Mieter für Ihr Haus/Ihre Wohnung? Dann kommen Sie jetzt zu einem weiteren, wichtigen Schritt: Dem Mietvertrag. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://claashen.de/fallstricke-beim-mietvertrag/">FALLSTRICKE BEIM MIETVERTRAG</a> erschien zuerst auf <a href="https://claashen.de">CLAASHEN IMMOBILIEN</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Sie haben die perfekte Wohnung bzw. das perfekte Haus zur Miete gefunden oder anders herum den perfekten Mieter für Ihr Haus/Ihre Wohnung? Dann kommen Sie jetzt zu einem weiteren, wichtigen Schritt: Dem Mietvertrag. Wie Sie diesen richtig aufsetzen und worauf sowohl Mieter als Vermieter achten sollten, dass er erfahren Sie in diesem Beitrag.</p>
<p><b>Angaben zum Mieter</b><br />
Alle Personen, die in die Immobilie einziehen, sollten im Mietvertrag stehen. Denn nur so gilt man als Mieter und hat auch alle Rechten und Pflichten. Minderjährige Kinder gelten übrigens nicht als Vertragspartner.</p>
<p><b>Angaben zur Immobilie</b><br />
Sind alle Angaben korrekt? Hier unbedingt darauf achten, dass Dinge wie eine vorhandene Einbauküche oder ein Kelleranteil angegeben sind. Auch die Wohnungsgröße sollte noch einmal überprüft werden, denn: Ist die Wohnung mehr als 10% kleiner als vertraglich festgehalten, gilt das als Mangel. Und dieser Mangel kann geltend gemacht werden und eine Mietminderung rechtfertigen.</p>
<p><b>Angaben zur Miete</b><br />
In vielen Städten gibt es einen Mietspiegel, der Auskunft über die örtliche Vergleichsmiete gibt. Hier lohnt sich in jedem Fall ein Blick.<br />
Auch die Abrechnung der Nebenkosten kann unterschiedlich gehandhabt werden. So gibt es Warmmieten, in der Neben- und Heizkosten bereits enthalten sind. Ansonsten werden diese gesondert abgerechnet. Hier sollten Sie prüfen, ob die Höhe der Nebenkosten realistisch ist.</p>
<p><b>Schönheitsreparaturklausel</b><br />
Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass der Vermieter für sämtliche Reparaturen in der Wohnung zuständig ist. Darunter fallen auch die sogenannten Schönheitsreparaturen. Durch eine Klausel im Mietvertrag ist es aber möglich, diese Pflichten auf den Mieter zu übertragen. Dazu gehören:</p>
<ul>
<li>Tapezieren und Streichen von Wänden und Decken</li>
<li>Streichen der Heizkörper und Heizungsrohre</li>
<li>Streichen von Fußböden oder Reinigung von Teppichböden</li>
<li>Streichen von Innentüren, Fenstern und Außentüren von innen</li>
</ul>
<p><b>Wichtig</b>: Setzen Sie hierbei keine starren Fristen!</p>
<p><b>Kleinreparaturklausel</b><br />
Bei dieser Klausel muss der Mieter die Kosten für eine Kleinreparatur, z.B. einen tropfenden Wasserhahn oder ein klemmendes Türschloss, selbst übernehmen. Dieser Part muss im Mietvertrag genau geprüft werden, denn eine falsche Formulierung macht ihn ungültig.<br />
Eine einheitliche Obergrenze für die Kostenübernahme gibt es nicht, die ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Grob lässt sich aber sagen, dass die Gesamtkosten pro Jahr bis zu 8% der Jahreskaltmiete bzw. zwischen 80 € und 120 € im Einzelfall nicht überschreiten sollten.</p>
<p>Egal, ob Sie mieten oder vermieten möchten, das Team von CLAASHEN IMMOBILIEN steht Ihnen in allen Fragen rund um Mietobjekte gern zur Seite. Rufen Sie uns einfach an unter 04931 93700 oder schreiben Sie eine E-Mail an <a href="mailto:immobilien@claashen.de" title="öffnet E-Mail Programm">immobilien@claashen.de</a>.</p>
<p>Quelle: Immowelt</p>
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