Am 23. Dezember 2020 tritt das neues Gesetz in Kraft, das die Verteilung der Maklercourtage beim Immobilienkauf regelt: Beauftragt der Verkäufer eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung den Makler, muss er künftig die Hälfte der Maklercourtage tragen.

Die neuen Regelungen sollen vor allem junge Leute und Familien den Immobilienkauf in Zukunft erleichtern. Derzeit trägt in der Regel der Käufer die Maklerprovision, auch wenn der Makler vom Verkäufer beauftragt wurde und der überwiegende Anteil der Dienstleistung und umfangreichen Marketingmaßnahmen für den Verkäufer erbracht wurde.

Viele Eigentümer wiederum fragen sich zu Recht: „Lohnt es sich dann in Zukunft, einen Immobilienmakler für den Immobilienverkauf zu beauftragen?“

 

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