Am 23. Dezember 2020 tritt das neues Gesetz in Kraft, das die Verteilung der Maklercourtage beim Immobilienkauf regelt: Beauftragt der Verkäufer eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung den Makler, muss er künftig die Hälfte der Maklercourtage tragen.
Die neuen Regelungen sollen vor allem junge Leute und Familien den Immobilienkauf in Zukunft erleichtern. Derzeit trägt in der Regel der Käufer die Maklerprovision, auch wenn der Makler vom Verkäufer beauftragt wurde und der überwiegende Anteil der Dienstleistung und umfangreichen Marketingmaßnahmen für den Verkäufer erbracht wurde.
Fakt ist: CLAASHEN IMMOBILIEN ist seit fast 40 Jahren vor Ort. Wir kennen den hiesigen Markt und das Verhältnis aus Angebot und Nachfrage und wir wissen, wie man zielführend arbeitet und Verkaufsgespräche führt. Auch unsere große Kundendatenbank mit solventen Kaufinteressenten spricht für sich.
KURZ GESAGT // Wir holen am Ende mehr raus, als ein unerfahrener Verkäufer – und das zudem deutlich effektiver und schneller. Nicht zu vergessen der administrative Aufwand – von der allgemeinen Abwicklung über Besichtigungen bis hin zur Koordination von Notarterminen sind die Aufgaben von einem Laien nur schwer zu bewältigen.
ÜBERZEUGUNGSARBEIT // Überzeugen Sie sich doch gerne von unserem leistungsstarken MARKETINGPAKET – denn über die Gestaltung von reinen Verkaufsanzeigen geht das Immobilienmarketing bei CLAASHEN IMMOBILIEN mittlerweile weit hinaus.
Jetzt ganz unverbindlich und kostenlos beraten lassen von unserem Verkäuferteam:
Telefon: 04931 93700
E-Mail: immobilien@claashen.de