Der Energieausweis – Was verbirgt sich dahinter und wofür braucht man ihn eigentlich?
Der Energieausweis gibt Auskunft über den Energiebedarf einer Immobilie. Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist dieses Dokument für Neubauten sowie für zum Verkauf stehende Häuser bzw. Wohnungen Pflicht – auch für private Anbieter. Aber auch bei Vermietungsobjekten darf der Energieausweis nicht fehlen. Können Sie keinen Energieausweis vorweisen oder geben Sie falsche bzw. unvollständige Angaben an, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 €.

Energieausweis – Was ist das überhaupt?
Der Energieausweis gibt an, wie viel Energie eine Immobilie verbraucht und ist quasi ein Steckbrief des Energiebedarfs. Aus diesen Unterlagen wird ersichtlich, in welchem Jahr die Immobilie gebaut wurde, was der wesentliche Energieträger ist, welchen Energieendbedarf die Immobilie hat, in welche Energieeffizienzklasse sie einzuordnen ist, u.v.m.

Wo bekomme ich einen Energieausweis her?
Den Energieausweis erstellt Ihr zuständiger Schornsteinfeger oder auch ein zertifizierter Energieberater. Wer z.B. in Ostfriesland für Ihre Immobilie zuständig ist, können Sie unter https://www.schornsteinfeger-innung-ostfriesland.de/ herausfinden. Der Schornsteinfeger braucht dann von Ihnen einige bauliche Informationen zur Immobilie, wie z.B. das Baujahr und Flächenangaben. Wird ein Verbrauchsausweis erstellt, benötigt er zudem die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre.

Verbrauchs- und Bedarfsausweis – Was ist der Unterschied?
Der Bedarfsausweis ermittelt den theoretischen Energiebedarf anhand eines technischen Gutachtens, für das der Schornsteinfeger vor Ort sein muss. Bei Immobilien, welche vor dem 01.11.1977 errichtet wurden, ist dieser Pflicht, da die Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung nicht erfüllt sind. Ein Verbrauchsausweis ist aufgrund des geringeren Aufwands bei der Datenerhebung in der Regel günstiger. Er ist jedoch auch weniger aussagekräftig. Hierbei wird, wie der Name schon, sagt der Verbrauch anhand von Vergangenheitswerten ermittelt und somit eine Prognose über den zukünftigen Energieverbrauch erstellt.

Welche Angaben müssen im Immobilieninserat veröffentlicht werden?
Folgende Pflichtangaben sind notwendig:
– Baujahr laut Energieausweis
– Art des Energieausweises
– Energieendverbrauch
– Energieeffizienzklasse
– Energieträger

Die Anforderung und korrekte Ausweisung des Energieausweises (für Verkäufer*innen kostenlos) ist auch Teil des CLAASHEN IMMOBILIEN Marketingpakets. Wenden Sie sich also gerne an uns, wir vermarkten und inserieren Ihr Objekt rechtssicher und Sie können sich entspannt zurücklehnen. Rufen Sie uns einfach an unter 04931 93700 oder schreiben Sie eine E-Mail an immobilien@claashen.de