Die Bürokratie bremst viele Abläufe in Deutschland, auch in der Immobilienbranche. Um dies zu ändern, hat der Bundestag umfassende Reformen beschlossen, die Mieter und Vermieter betreffen.

  • Eine wesentliche Neuerung ist die Verkürzung der umsatzsteuerlichen Aufbewahrungsfristen für Rechnungskopien von 10 auf 8 Jahre.
  • Mieter können Kündigungen künftig per E-Mail widersprechen, was den Härtefallwiderspruch erleichtert.
  • Vermieter sind fortan verpflichtet, Belege zur Betriebskostenabrechnung digital bereitzustellen, wodurch das Einsichtsrecht in Papierform entfällt. Auch Mietverträge können nun digital abgeschlossen werden.

Die Immobilienwirtschaft begrüßt diese Maßnahmen, fordert jedoch weiterreichende Reformen, um die Bürokratie noch stärker abzubauen und die Digitalisierung voranzutreiben.

 

Quelle und weitere, ausführliche Informationen: https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/buerokratieentlastungsgesetz-aenderungen-im-mietrecht_84342_633060.html