Bis zum 31.01.2023 haben Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks noch Zeit, ihre Grundsteuererklärung gegenüber dem Finanzamt abzugeben. Die Erklärung ist grundsätzlich digital und kostenlos über das Online-Portal ELSTER abzugeben. Belege müssen nicht eingereicht werden.
Für die Grundsteuererklärung benötigen Sie insbesondere folgende Angaben:
- Größe des Grundstücks
- Grundbuchblattnummer (falls zur Hand), Gemarkung, Flur, Flurstück
- Für Eigentumswohnungen: Miteigentumsanteil am Grundstück
- Steuernummer/Aktenzeichen des Grundstücks
- Bodenrichtwert
- Genaues Baujahr des Gebäudes (ab einem Baujahr von 1949)
- Wohnfläche
- Anzahl der Garagenstellplätze
- Kontaktdaten der Eigentümerinnen und Eigentümer und deren Anteile am Eigentum.
Mehr Informationen finden Sie hier: Bundesfinanzministerium – Die neue Grundsteuer – Fragen und Antworten